Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Allgemeines
Für alle Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen.
§2 Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß
Alle angegebenen Preise sind freibleibend und unverbindlich, An speziell ausgearbeitete Angebote hält sich die A&B Bürokommunikation, Inhaber Jens Behre (nachfolgend A&B) 30 Kalendertage gebunden.
Die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Maß- und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich erklärt.
Der Käufer ist an die in der Auftragbestätigung vereinbarte Lieferzeit gebunden. Als Auftragsannahme gilt ausschließlich die Auftragsbestätigung der A&B.
Teillieferungen sind zulässig.
§3 Preise und Preisänderungen
Die Preise schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer mit ein.
Die Preise gelten ab Lager Langenhagen ausschließlich Verpackung und sonstiger Versand- und Transportspesen. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nur zurückgenommen, wenn A&B kraft zwingender gesetzlicher Regelung hierzu verpflichtet ist.
Liegen zwischen Vertragsschluß und Auslieferung mehr als vier Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung von A&B zu vertreten ist, kann A&B den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material- Lohn-, und sonstiger Nebenkosten angemessen erhöhen. Erhöht sich der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Berücksichtigt A&B Änderungswünsche des Kunden, so werden hierdurch entstehende Mehrkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.
Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter der Geltendmachung weitergehende Ansprüche Zinsen in Höhe von 2 % über dem jeweils geltenden Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangt.
§4 Lieferzeiten
Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt unverbindlich nach bestem Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Kunde seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen verzögert oder unterläßt. Das gleiche gilt bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens von A&B liegen, z.B. Lieferverzögerungen eines Vorlieferanten, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel etc. Auch vom Kunden veranlaßte Änderungen der gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist.
Bei Vorliegen von durch A&B zu vertretenden Lieferverzögerungen wird die Dauer der vom Käufer gesetzlich zu setzenden Nachfrist auf zwei Wochen festgelegt, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei A&B beginnt.
§5 Versand und Gefahrübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von A&B verlassen hat.Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Im übrigen geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald A&B die Ware dem Kunden zur Verfügung gestellt und dies dem Käufer angezeigt hat.
§6 Gewährleistung
Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert A&B nach ihrer Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
Der Käufer trägt das Risiko einer vollständigen Datensicherung.
Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
Offensichtliche Mängel müssen A&B unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des MangeIs befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.
Die Gewährleistung umfaßt nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch normalen Verschleiß, äußere Einflüsse, Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen. Die Gewährleistung entfällt, wenn der Käufer die Ware in ihren wesentIichen Bestandteilen selbst oder durch Dritte verändert. Das gilt dann nicht, wenn der Käufer nachweist, dass der Gewährleistungsfall auch ohne diese Veränderungen eingetreten wäre.
Die vorstehenden Regelungen dieses Paragraphen gelten nicht für Gebrauchtmaschinen, die unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten von A&B.
§7 Haftungsbegrenzung
Schadensersatzansprüche sind sowohl gegen A&B als auch gegen seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Die gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder des Fehlens schriftlich zugesicherter Eigenschaften.
A&B haftet nicht für die Wiederbeschaffung von Daten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der Käufer seiner Schadensminderungspflicht entsprach und die Daten mit vertretbarem Aufwand aus maschinenlesbarem Material rekonstruiert werden können.
§8 Eigentumsvorbehalt
A&B behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor (Vorbehaltsware).
Der Käufer darf bis zur vollständigen Bezahlung nicht über die Vorbehaltsware verfügen, insbesondere ist er zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet, erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte neue Sache. Der Kunde erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil, der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der von A&B gelieferten Ware entspricht.
Bei Zugriffen Dritter - insbesondere Gerichtsvollzieher - auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum von A&B hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit A&B seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, A&B die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Käufer.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist A&B berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch A&B ist gemäß §13 Abs. 3 Verbraucherkreditgesetz stets als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
§9 Zahlung
Zahlungen mit befreiender Wirkung sind nur unmittelbar an A&B oder auf ein von ihr angegebenes Bankkonto zu leisten.
Rechnungen von A&B sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug. Rechnungen von A&B über gebrauchte Maschinen, Ersatzteile und Zubehör sind sofort ohne Abzug zahlbar.
Die Ablehnung von Schecks oder Wechseln behält sich A&B ausdrücklich vor. Die Annahme erfolgt stets nur zahlungshalber. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
A&B ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
§10 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Zur Zurückbehaltung ist der Käufer jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.
§11 Eigentum und Urheberrecht bei Softwareverträgen
Das Eigentum und das Urheberrecht an dem Softwareprodukt, dem gedruckten Begleitmaterial und sämtlichen Kopien des Softwareproduktes liegen bei A&B oder dessen Lieferanten.
§12 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist der Sitz der A&B Bürokommunikation (Hannover).
§13 Teilnichtigkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner sind im Rahmen des zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichem Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
Zusatzbedingungen bei Dienstleistung Frama.Online
Bei Verträgen zur Erfassung der vom Kunden zum Verbrauch bestellten Entgeltwerte und deren Weiterleitung zur Deutschen Post AG ist die Gebühr ab Installation der Frankiermaschine und jeweils für ein Jahr im voraus (Monatspauschale) oder pro Portoabruf (Klickpauschale) zu entrichten. Die Entgeltpflicht beginnt mit dem Tag der Installation. Der Hersteller Frama ist berechtigt, das Entgelt bei Änderung der Kostenfaktoren anzupassen. Die Veränderung wird wirksam mit ihrer Bekanntgabe und gilt ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt. Bei der Erhöhung der Gebühr um mehr als 10 % innerhalb eines Jahres seit der letzten Anpassung ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zum Datum der Änderung zu kündigen.
Frankiermaschinen können nicht wie normale Büromaschinen gehandelt und betrieben werden, da es entgeltdruckende Systeme sind, für die es besondere postalische Vorschriften gibt.
Um mit Frankiermaschinen arbeiten zu können, muss vorab Porto in den Speicher geladen werden, das Sie dann abfrankieren können.
Darüber wird eine schriftliche Vereinbarung zwischen Ihnen als Benutzer der Frankiermaschine und der Deutschen Post AG als "Portoverkäufer" getroffen.
Sie erhalten deshalb von uns mit unserer Auftragsbestätigung eine Reihe weiterer Formulare. Wir bitten Sie, diese an den markierten Stellen auszufüllen, zu unterschreiben und alle an uns zurückzuschicken.
Gleichzeitig bitten wir um Überlassung einer reprofähigen Vorlage für die Gestaltung Ihres Absenderklischees. Dies kann ein Film, ein Briefkopf oder eine Datei auf Diskette oder als Email sein.
Sobald wir von Ihnen alle Formulare und den Absenderklischeeentwurf haben, beantragen wir für Sie und in Ihrem Namen die Zulassung bei der Deutschen Post AG.
Erst wenn wir die Bestätigung der Zulassung von der Deutschen Post AG vorliegen haben, dürfen wir die betriebsbereite Frankiermaschine ausliefern. Rechnen Sie bitte deshalb mit einer Lieferzeit zwischen 14 Tagen und 6 Wochen.
Hinweis: Eine missbräuchliche Benutzung der Frankiermaschine oder eine Manipulation an den Portospeichern und anderen sicherheitsrelevanten Baugruppen führt zu einer sofortigen Kündigung der Vereinbarung und Stillegung der Frankiermaschine durch die Deutsche Post AG.
Hinweis zum Urheberrecht